Unsere Regeln im Praxisablauf (Update vom 04.04.2023)
Liebe Patienten,
der Corona-Erreger wird uns sicher noch eine ganze Weile begleiten. Wir hoffen einfach darauf, dass nur noch Mutationen entstehen, die weniger schwere Covid-19-Verläufe verursachen. Derzeit treten immer wieder wellenartig akute Atemwegserkrankungen auf. Entspannung ist noch nicht so richtig angesagt. Trotzdem fallen die Schutzmaßnahmen.
Was haben Sie beim Besuch in unserer Praxis zu beachten?
Es läuft wieder alles so wie vor Ausbruch der Pandemie. Wir machen allerdings von unserem Hausrecht Gebrauch und folgen dem asiatischen Modell. Dort ist es üblich bei einer Erkältung aus reiner Höflichkeit bzw. zum Schutz der anderen einen Mundschutz zu tragen. Warum sollten wir uns das nicht auch angewöhnen?
Sollten Sie also Erkältungssymtome verspüren, dann würden uns freuen, wenn Sie einen Mundschutz in unseren Räumlichkeiten tragen würden. Dabei reicht ein Mundtuch aus Stoff oder eine OP-Maske. Es geht um den Schutz der anderen. Eine FFP2-Maske geht aus reinem Selbstschutz natürlich immer. Sollten Sie keinen Mundschutz dabei haben, dann bekommen Sie im Bedarfsfall einen von uns.
Eine Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus besteht leider auch weiterhin. Sollten Sie grippale Symptome verspüren, die vermuten lassen, dass Sie sich mit Corona infiziert haben, dann handeln Sie bitte eigenverantwortlich zum Schutz anderer. Tragen Sie unbedingt einen Mundschutz in der Öffentlichkeit, lassen Sie sich testen! Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich in häusliche Isolierung begeben. Wir stehen Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Melden sich in einem solchen Fall möglichst zuerst per Telefon oder E-Mail bzw. über unsere Internetseite.
Achtung: Die Regelung für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ist zum 31.03.2023 ausgelaufen. Ab sofort ist wieder ein Arzt-Patienten-Kontakt für eine Krankschreibung notwendig.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihr Praxisteam