Die elektronische Patientenakte (ePA)

> 30 Sep. 2025

Liebe Patienten!

Die elektronische Patientenakte ist eine Cloud, d.h. Speicherplatz im Internet bei Ihrer Krankenkasse, der automatisch für Sie eingerichtet wurde, wenn Sie der Sache nicht widersprochen haben. Viele Krankenkassen haben nicht über die Widerspruchsmöglichkeit informiert, sodass die meisten von Ihnen, eventuell sogar ungewollt, eine elektronische Patientenakte besitzen. Ab 1. Oktober 2025 wird sie für alle Arztpraxen, Krankenhäuser und anderweitige Gesundheitsdienstleister zur Pflicht.  Inhalte Ihrer staatlich verordneten Cloud sollen nicht etwa Urlaubsfotos oder das Backup Ihres Telefons sein, sondern medizinische Daten zu Ihrer Person, Befunde, Arztbriefe etc.

Sobald Sie künftig Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei Ihrem Hausarzt, einem anderen Facharzt, auch Zahnarzt, in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung in den Kartenleser stecken, haben all diese Gesundheitsdienstleister Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte, d.h. können dort medizinische Daten und Dokumente ablegen, einsehen, ggf. löschen, ändern etc. und das 90 Tage lang.

Sie selbst können Ihre Patientenakte leider nicht vollumfassend aber immerhin zu einem großen Teil mit der passenden App Ihrer Krankenkasse verwalten. Ihr Smartphone sollte nicht zu alt sein, damit sich die App überhaupt installieren lässt. Sie müssen sich in der App mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte legitimieren. Dies ist nur von Dauer, wenn in Ihrem Smartphone die entsprechenden Sicherheitsfunktionen aktiviert sind.

Bei einer Standard-Cloud sind Sie dafür verantwortlich, deren Inhalt zu pflegen. Sie können Dokumente löschen oder selber hinzufügen und vor allem den Zugriff auf alle Dokumente steuern. Solange die Akte leer bliebe, hätten Sie damit keine Umstände. Diese wird aber ab o.g. Datum zwangsbefüllt.

Sobald sich etwas in der Akte befindet, sollten Sie entscheiden, ob z.B. Ihr Zahnarzt den Befund Ihres Urologen einsehen können soll oder eben nicht. Wie Ihre Dokumente benannt werden sollen, entscheiden letztlich auch Sie oder Sie nehmen einfach das hin, was andere dazu hinterlassen haben. Ein kleiner Tipp: Wenn Sie selber Dokumente ablegen, dann geht Information immer vor Schönheit. Der Speicherplatz ist zwar angeblich für jeden unendlich, da wird wieder geklotzt in Deutschland, aber wir als Praxis möchten keine 10-Gigapixel-Fotos von Befundbriefen herunterladen müssen. Überlegen Sie mal, was eine Cloud für 83,5 Millionen Menschen wohl kostet mit allen notwendigen Gerätschaften und der Software für Verwaltung und Zugriff! Jetzt wissen Sie, wo Ihre Krankenkassenbeiträge herkommen.

Es gibt Praxen, die die bisherige Informationslage genutzt haben und schnell vor der Pflichteinführung zumindest ein Dokument in die elektronische Patientenakte kopiert haben, um den Bonus für die sogenannte Erstbefüllung zu kassieren. Über die Konsequenzen blieben die Patienten meist unaufgeklärt.

Dokumente sollten ja eigentlich nur in Ihre Patientenakte gelangen, wenn Sie das ausdrücklich wünschen. Dem ist aber nicht so, Sie können zukünftig zumindest den Zugriff verwehren, Unerwünschtes löschen oder eben der elektronischen Patientenakte ganz widersprechen.

Was heißt das nun? Jeder Facharzt, die bildgebende Diagnostik, das ambulante Operieren, die Dialyse, Rehabilitationseinrichtungen oder etwa Krankenhäuser sind verpflichtet, Befunde oder Berichte über Sie oder beispielsweise Ihre Krankenhausentlassung in Ihrer elektronischen Patientenakte zu speichern.

Wir sind als Praxis vorerst verpflichtet Ihre Laborwerte, EKGs und Langzeitblutdruckprotokolle oder Ergebnisse der Spirometrie zu speichern, Befunde an sich schreiben Hausarztpraxen nicht, ausgenommen zu Ultraschalluntersuchungen. Diese müssen wir auch in Ihrer Akte ablegen, zudem unsere eigens verfassten elektronische Arztbriefe. Dazu unten mehr.

Wir sind nicht für die Übertragung von Befunden anderer Gesundheitsdienstleister bzw. von Fachärzten verpflichtet, schon gar nicht in Papierform oder etwa gar von Altakten. Viele vermuten das. Wir können das zeitlich gar nicht leisten, die Dokumente aufzuarbeiten evtl. noch zu digitalisieren, zu beschriften und in Ihre elektronische Patientenakte zu laden, mal abgesehen vom Fehlen jeglicher Vergütung dafür.

Es werden derzeit automatisch die Abrechnungsdaten der Krankenkassen, Ihre elektronische Medikationsliste (eML) und alle Daten über Ihre Medikamente vom eRezept-Server in Ihre Patientenakte geladen.

Datensicherheit für unsere Praxis: Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass Gesundheitseinrichtungen im Allgemeinen eine Antivirensoftware benutzen und dort erstellte Dokumente frei von Schadsoftware sind, darauf verlassen kann man sich jedoch nicht. Im privaten Bereich sollte man mehr als vorsichtig sein und besser nichts voraussetzen. In den elektronischen Patientenakten befindliche Dokumente werden dort keineswegs zu aller Beteiligten Sicherheit nochmal auf Schadsoftware geprüft. Der Zugriff wird an der Stelle verweigert, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lässt grüßen. Das einzig in der elektronische Patientenakte zulässige Dateiformat von Adobe namens PDF/A soll ausreichend Sicherheit bieten. Wir möchten deshalb Dokumente aus elektronischen Patientenakten eigentlich gar nicht öffnen. Ein Verschlüsselungstrojaner kann das Ende unserer Praxis bedeuten.

Datensicherheit für Ihre Daten: Hinterfragen Sie das Thema bitte bei Ihrer Krankenkasse oder dem Dienstleister, den Ihre Krankenkasse mit dem Betrieb Ihrer Cloud beauftragt hat, das Bundesgesundheitsministerium oder den Chaos Computer Club!

Ziel der elektronischen Patientenakte ist eine durchgängige, möglichst lückenlose Zur-Verfügung-Stellung von medizinischen Daten, Diagnosen und Befunden zu möglichst jedem Patienten für alle medizinischen Dienstleister und Institutionen gleichermaßen. Zweck ist die Informationsgleichheit und Informationssicherheit und damit die Möglichkeit zu zielführenderen Behandlungen, zur Vermeidung von Doppelbehandlungen etc. Natürlich soll auch der Aufwand für die Informationsübertragung im Gesundheitswesen verringert werden. Man möchte sogar Statistik machen, vielleicht über die Anzahl der PDF-Dokumente pro Akte oder deren Benamsung!?

Hat man den bisherigen Text gelesen, wird klar, dass die ganze Sache stark vom Patienten abhängt, d.h. ob überhaupt für den betreffenden eine elektronische Patientenakte existiert und wie gut der sog. patientengeführte Teil gepflegt ist. Dabei wird es sich wohl um einen mehr oder weniger sortierter Haufen Dateien handeln, wahrscheinlich bei jedem Patienten ganz individuell, je nach Vorlieben der Uploader der verantwortlichen Gesundheitsdienstleister bzw. der benutzten Praxissoftware oder dem benutzten Arztinformationssystem. Der Patient wird ab einer bestimmten Länge die Pflege seiner Akte aufgeben, wenn er überhaupt damit anfängt. Was machen eigentlich die älteren Mitbürger aus der Situation?

Uns als Hausarztpraxis nützt die elektronische Patientenakte zur Informationsübertragung gar nichts. Es macht für uns keinen Sinn, auf Verdacht in den elektronischen Patientenakten unserer Patienten zu wühlen, ob es da eventuell was Neues gibt. Das sollen wir aber von Gesetzes wegen tun.

Wir bekommen Ihre Facharztbefunde größtenteils immer noch datensicher über den Postweg oder per Fax. Inzwischen gibt es auch den sog. elektronischen Arztbrief (eAB), über den uns Befunde weniger datensicher erreichen, wir aber auch welche verschicken können. Die Problematik mit dem Schadsoftwarebefall ist die gleiche wie bereits oben erwähnt. Befunde bekommen wir nur, wenn Sie sich vor Ihrem Facharztbesuch eine Überweisung bei uns geholt haben… und da war er wieder, der Datenschwund. Mit der verpflichtend zu füllenden elektronischen Patientenakte müsste nach einem Facharztbesuch zukünftig immer irgendetwas schriftlich für Sie befundet und in Ihrer Akte abgelegt werden, eigentlich.

Da es insgesamt keinen adäquaten Ausgleich für die Hausarztpraxen gibt, wir weder über die Ausstattung, sprich Räumlichkeiten und PC, noch die nötige zusätzliche Arbeitskraft verfügen, können wir Ihren individuellen Wünschen hinsichtlich Ihrer elektronischen Patientenakte sicher nicht gerecht werden. Die staatlichen Forderungen werden wir wohl leider auch nicht erfüllen können, zumindest nur mit immensem zeitlichem Verzug.

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Ankündigung Herbstferien

> 23 Sep. 2025

Liebe Patienten,

wir machen Herbstferien. Unsere Praxis bleibt vom 20.10. bis 24.10.2025 geschlossen. Wir stehen Ihnen ab Montag, den 27.10.2025 wieder zur Verfügung.

Ihr Praxisteam


In unserer Abwesenheit übernehmen

die Praxis Andrea Karmanova | Zum Sportzentrum 1 | 06536 Südharz OT Rottleberode | Telefon: 034653/232

und

die Praxis Axel Bauer | Niedergasse 119 | 06536 Südharz OT Stolberg | Telefon: 034654/857878

unsere Vertretung.

Grippeschutzimpfung und RSV-Impfung 2025/2026

> 17 Sep. 2025

Liebe Patienten,

Winterzeit ist Grippezeit. Den besten Schutz vor einer Erkrankung bietet die Grippeschutzimpfung. Noch immer nehmen zu wenige Menschen diese Schutzmaßnahme in Anspruch. Zu den besonders gefährdeten Personen gehören vor allem  ältere, chronisch kranke und immungeschwächte Menschen. Eine Impfung macht aber für jeden Sinn.

Wir impfen ab Mitte Oktober täglich in unseren Sprechstundenzeiten, vorzugsweise zwischen 11:00 und 12:00 Uhr oder auch nach Absprache. Auch in diesem Jahr steht für alle Kassenpatienten ein 4fach-Grippeimpfstoff kostenfrei zur Verfügung. Für ältere, immunschwächere Patienten kommt ein spezieller 4fach-Impfstoff zum Einsatz, mit dem eine verbesserte Immunantwort erreicht werden soll.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt ab diesem Jahr für alle Personen ab 75 Jahren zudem eine einmalige RSV-Impfung als Standardimpfung. Auch Personen ab 60 Jahren mit bestimmten schweren Vorerkrankungen (z.B. chronische Herz-, Nieren- oder Atemwegserkrankungen, Diabetes mit Komplikationen, schwere Immunschwäche) oder Bewohnern von Pflegeeinrichtungen wird eine solche Impfung empfohlen. Die Impfung schützt vor dem sog. Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV), welches schwere Atemwegserkrankungen verursachen kann, und soll möglichst vor Beginn der RSV- bzw. Grippe-Saison erfolgen. Die RSV-Impfung ist für o.g. Personenkreis eine Kassenleistung und kann gleichzeitig mit der Grippeimpfung erfolgen.

 


Ihr Praxisteam

E-Mail, Elektronische Patientenakte und Datensicherheit

> 6 Juni 2025

Liebe Patienten,

es kommt immer wieder vor, dass dieser oder jener uns in guter Absicht eine E-Mail schickt, die einen Anhang aufweist. Dieser Anhang besteht zumeist aus einem Bild oder einer PDF-Datei, manchmal ist sogar ein Link enthalten, auf den wir klicken sollen. Zumeist werden medizinische Befunde zugesandt. Dazu eignet sich eine E-Mail hinsichtlich der Datensicherheit eigentlich überhaupt nicht. Uns stellt sich an dieser Stelle allerdings als erstes die Frage: Ist die E-Mail echt oder nicht?

Wenn Sie die Medien ein wenig verfolgen, müsste Ihnen klar sein, dass genau solche E-Mails der Anfang einer Cyberattacke sein können und diese hochgradig gefährlich sind.  Genau wie bei Phishing-Mails werden eigentlich vertrauenswürdige E-Mails in Ihrem Aussehen inzwischen hoch professionell nachgeahmt. Es können so Viren, Trojaner oder Ransomware eingeschleppt werden. Wir versuchen uns natürlich mit entsprechender Soft- und Hardware zu schützen, sind aber gegen brandneue Versionen solcher Schadsoftware nicht resistent. Sie ebenfalls nicht.

Selbst wenn es sich um eine „echte“ E-Mail handelt, wissen wir nichts über die Schutzvorkehrungen, die Sie auf Ihrem PC, Laptop oder Smartphone getroffen haben und damit ebenfalls nicht, wie weit wir den beigefügten E-Mail-Anhängen oder Links trauen können. Eine Infektion muss nicht mal auf Ihrer Hardware stattgefunden haben. Vielleicht haben Sie von einem Facharzt oder Krankenhaus ein bereits infiziertes elektronisches Dokument zur Verfügung gestellt bekommen oder ein weitergeleiteter Link war bereits ein Fake.

Sie haben sicher schon mal etwas von der Elektronischen Patientenakte (ePA) gehört. Das ist nichts weiter als eine Cloud bei Ihrer Krankenkasse, in der Sie Ihre medizinischen Daten aufbewahren und pflegen können. Legitimiert mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte können Sie dort Fachärzte oder Krankenhäuser veranlassen, Befunde zu Ihrer Person hochzuladen oder selber welche hinzufügen oder löschen, um diese dann anderen Fachärzten/Krankenhäusern oder Ihrem Hausarzt zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Daten haben wir gleiches Problem. Wir wissen nichts über deren Herkunft bzw. Sicherheit, es gibt schlichtweg keine automatische Prüfung in einer solchen Cloud auf das Vorhandensein einer Schadsoftware in den dort abgelegten Dokumenten.

1. Datenschutz: Das betrifft nicht nur Ihre persönlichen oder medizinischen Daten, für deren Sicherheit wir geradestehen müssen, sondern auch Abrechnungsdaten. Es geht also nicht nur um das Abfließen von Daten und deren Missbrauch – ein Verschlüsselungstrojaner kann eine Praxis sehr schnell finanziell ruinieren. Der Datenschutz muss unbedingt unser gemeinsames Interesse sein.

2. Datengröße: Wir wissen, wie toll Bilder von Smartphones mit zehn Megapixel Auflösung aussehen. Mit einem Smartphone ein mehrseitiges Dokument in Einzelbildern zu fotografieren und an uns zu schicken, bedeutet für uns eine immense Nacharbeit. Wir müssen jedes Bild hinsichtlich der Auflösung verkleinern, evtl. entzerren und auf das ungefähre Originalformat bringen, dabei die Information vollständig erhalten und die Datenmenge minimieren. Ähnliches gilt für Ihren heimischen Scanner. Die höchste Auflösung bringt uns bei Textdokumenten nicht mehr Information. Ihre Dokumente werden bei uns aufgrund der Nachweispflicht in einer Datenbank abgelegt, die hinsichtlich ihrer Größe ja irgendwie händelbar bleiben soll.

Fazit: Geben Sie Ihre Befunde bitte persönlich bei uns ab oder schicken sie diese per Brief oder Fax!

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