Unsere Regeln im Praxisablauf (Update vom 02.02.2024)

> 4 Apr 2023

Liebe Patienten,

der Corona-Erreger wird uns sicher noch eine ganze Weile begleiten. Wir hoffen einfach darauf, dass nur noch Mutationen entstehen, die wenig schwere Covid-19-Verläufe verursachen.

Was haben Sie beim Besuch in unserer Praxis zu beachten?

Wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch und möchten dem asiatischen Modell folgen. Dort ist es üblich bei einer  Erkältung aus reiner Höflichkeit bzw. zum Schutz der anderen einen Mundschutz zu tragen. Warum sollten wir uns das nicht auch angewöhnen?

Sollten Sie also Erkältungssymtome verspüren, dann würden uns freuen, wenn Sie einen Mundschutz in unseren Räumlichkeiten tragen würden. Dabei reicht ein Mundtuch aus Stoff oder eine  OP-Maske. Es geht um den Schutz der anderen. Eine FFP2-Maske geht aus reinem Selbstschutz natürlich immer. Sollten Sie keinen Mundschutz dabei haben, dann bekommen Sie im Bedarfsfall einen von uns.

Eine Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus besteht leider auch weiterhin. Sollten Sie grippale Symptome verspüren, die vermuten lassen, dass Sie sich mit Corona infiziert haben, dann handeln Sie bitte eigenverantwortlich zum Schutz anderer. Tragen Sie unbedingt einen Mundschutz in der Öffentlichkeit, testen Sie sich! Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich in häusliche Isolierung begeben. Wir stehen Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Melden sich in einem solchen Fall möglichst zuerst per Telefon oder E-Mail bzw. über unsere Internetseite.

Achtung: Die Regelung für die telefonische Krankschreibung bei Husten, Schnupfen, Heiserkeit ist wieder eingesetzt. Eine Krankschreibung ist für maximal 5 Kalendertage möglich und kann nicht telefonisch verlängert werden. Eltern können auch eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung ihrer Kinder per Telefon erhalten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 


Ihr Praxisteam

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