Jetzt neu – Fahrerlaubnisuntersuchung zur Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis für alle Klassen

> 30 Jan 2015

Ab jetzt können sich alle Patienten bei uns einen Termin für eine Führerscheinuntersuchung holen. Egal ob Sie Führerscheinanwärter sind oder aber ab die gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen nach §9 Abs. 9 und §48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung zu absolvieren haben – ab sofort sind wir berechtigt, diese durchzuführen und das entsprechende Attest auszustellen.
Dies gilt insbedondere für Patienten, die Kraftfahrzeuge im Linienverkehr führen, eine Fahrgastbeförderung oder gewerbsmäßige Ausflugsfahrten durchführen.

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